Brandschutz

Professioneller Brandschutz, einwandfreie Schutzkonzepte für ihre Arbeitsplätze, wir bieten die richtige Lösung.

Feuerlöscher Verkauf, Service, Füllung, Beratung und Schulungen

  • Beratung zum Thema Brandgefahren, Brandschutz und Erstellung einer Risikoanalyse für Privat, Betriebe, Büro und Wohngebäude
  • Überprüfung und Instandsetzung aller Marken an tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern nach den Herstellerrichtlinien, aktuellen Vorschriften und Normen (ÖNORM F 1053)
  • Neuausstattung sämtlicher Gebäude / Objekte gemäß den technischen Richtlinien für vorbeugenden Brandschutz nach (TRVB F 124)
  • Schulungen zum richtigen Umgang mit Feuerlöschern in Theorie und Praxis
  • Ein TFL muss alle 2 Jahre überprüft werden Nach ÖNORM F1053
  • Gerne erinnern wir Sie automatisch und kostenlos, an ihren nächsten Überprüfungstermin

Brandschutztüren und -Tore

  • Wir überprüfen: Allgemeinen Zustand, Bestandaufnahme, Richtigkeit der Türe für den Einsatzbereich, Fluchtweg, Türflügel, Rahmen, Zarge, Auslöser, Feststellvorrichtung
  • Bei technischem Defekt kümmern wir uns gerne um die Instandsetzung

Wandhydranten – Steigleitungen

  • Jährliche periodische Prüfung von Wandhydranten und Steigleitungen nach ÖNORM EN 671 Teil 1-3 und TRVB 128 inkl. Prüfbericht
  • Eintragung in Ihr Brandschutzbuch inkl. Prüfbericht

Rauch – Hitzewarnmelder (RWA)

  • Der Rauchmelder-Pflicht Österreich liegt die OiB-Richtlinie 2 zugrunde und wird vermehrt vorgeschrieben in Neu- und Umbauten.
  • Beratung und Verkauf
  • Wartung und Überprüfung

Externer Brandschutzbeauftragter (BSB)

In dieser Funktion erfüllen wir alle vorgeschriebenen Aufgaben, gemäß Arbeitsstättenverordnung, TRVB O 119 und TRVB N 116. Bei der Besichtigung eines Betriebes, Büro- und Wohngebäudes werden die Verhältnisse im und um das Gebäude im Hinblick auf die oben genannten Richtlinien überprüft.

 

Aufgaben eines BSB:

  • Sicherheitstechnische Begehung des Objekts
  • Schwerpunkt im Vorbeugendem Brandschutz
  • Brandschutztechnische Immobilienbetreuung: Tiefgaragen, Hallen, Wohngebäude, Firmen
  • Beratung im Organisatorischen, baulichen und technischen Brandschutz
  • Führung eines Brandschutzbuches
  • Alle Brandschutztechnischen Einrichtungen können kontrolliert und Prüfungen veranlasst werden
  • Kontrolle der Kennzeichnungen aller brandschutztechnischen Einrichtungen wie Flucht- und Rettungswege
  • Kontrolle von tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern, Wandhydranten mit Schlauchhaspel, Rauch-und Wärmeabzugsanlagen, Brandmeldeanlagen, Brandschutzklappe, Brandabschottung, Brandschutztüren und Toren, Notbeleuchtungen wie Fluchtwegs-Orientierungs-Beleuchtung
  • Verhalten im Brandfall

Erstellung von Brandschutzplänen Nach TRVB 121 beinhaltet:

  •  Brandschutzpläne nach TRVB
  • Fluchtweg-Orientierungspläne
  • Brandschutzordnung
  • Verhalten im Brandfall

Arbeitssicherheit

Externe Sicherheitsfachkraft (SFK)

Aufgaben: Umsetzung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (AschG) und den dazugehörenden Verordnungen.

Die Sicherheitsfachkraft (SFK) hat die Aufgabe, den Arbeitgeber, die ArbeitnehmerInnen, die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) und den Betriebsrat auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Pflichten auf diesen Gebieten zu unterstützen.

Aufgaben einer SFK:

  • Betriebsbegehungen mit Beratung von Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen
  • Ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Unterweisung zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen
  • Durchführung von arbeitsplatzspezifischen Untersuchungen (z.B. Luftmessungen in Tischlerwerkstätten usw.)
  • Lärmevaluierungen beim künstlerischen Universitätspersonal und bei den Arbeitnehmern in den Werkstätten
  • Auskünfte und Beratung
  • Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung
  • Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung
  • Dokumentation der Gefahrenermittlung, Maßnahmenfestlegung und deren Umsetzung, in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten
  • Arbeitspsychologische Beratung (Lebens- und Sozialberatung)

Erste Hilfe Kästen:

Erste Hilfe Kästen: Die ÖNORM Z 1020 „Verbandkästen für Arbeitsstätten und Baustellen“ legt Anforderungen, Inhalt und Prüfung von Erste-Hilfe-Kästen fest. Bei mehr als 20 Arbeitnehmern ist die Anzahl der Verbandkästen entsprechend den Richtwerten und den sonstigen betrieblichen Gegebenheiten zu ermitteln.

  • Beratung
  •  Verkauf
  •  Überprüfung und Füllung nach Absprache

Management

Unternehmensberatung

Aufgaben:

  • Arbeitspsychologische Beratung – ausgebildete diplomierte Lebens- und Sozialberaterin
  • Wirtschaftsmediation – wird eingesetzt bei Konflikten innerhalb der Belegschaft, Abteilungen, Kunden, Lieferanten etc.
  • Lehrlingsmediation – ist erforderlich, wenn ein Betrieb beabsichtigt einen Lehrling zu kündigen, dazu ist entsprechend Wirtschaftskammer eine eigene Ausbildung erforderlich.

Schulung und Ausbildung von Sicherheitsvertrauensperson (SVP)

gemäß BGBL.: 450/1994


Aufgaben: Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) beraten die ArbeitnehmerInnen in Sicherheits- und Gesundheitsfragen und achten auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sieht die Bestellung von SVP ab 11 ArbeitnehmerInnen vor.

Schulung interner Brandschutzwart (BSW)

gemäß AStV. – BGBL. II Nr.: 368/1998


Ein „Brandschutzwart“ (BSW) ist ein Brandschutzorgan, welches für einzelne Teile eines Objektes oder einer Anlage zur Unterstützung des Brandschutzbeauftragten bestellt wird und innerhalb bestimmter örtlicher oder sachlicher Bereiche des Betriebes tätig ist. (TRVB 001)

Schulung interner Brandschutzwarte:

  • Grundlagen betrieblicher Brandschutz §
  • Brandgefahren
  • Grundlagen der Verbrennung
  • Verhalten im Brandfall
  • Eigenkontrolle durch den Brandschutzwart
  • Überwachung brandgefährlicher Tätigkeiten
  • Löschen in Theorie und Praxis
  • Erfolgskontrolle