Professioneller Brandschutz, einwandfreie Schutzkonzepte für ihre Arbeitsplätze, wir bieten die richtige Lösung.
In dieser Funktion erfüllen wir alle vorgeschriebenen Aufgaben, gemäß Arbeitsstättenverordnung, TRVB O 119 und TRVB N 116. Bei der Besichtigung eines Betriebes, Büro- und Wohngebäudes werden die Verhältnisse im und um das Gebäude im Hinblick auf die oben genannten Richtlinien überprüft.
Aufgaben: Umsetzung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (AschG) und den dazugehörenden Verordnungen.
Die Sicherheitsfachkraft (SFK) hat die Aufgabe, den Arbeitgeber, die ArbeitnehmerInnen, die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) und den Betriebsrat auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Pflichten auf diesen Gebieten zu unterstützen.
Erste Hilfe Kästen: Die ÖNORM Z 1020 „Verbandkästen für Arbeitsstätten und Baustellen“ legt Anforderungen, Inhalt und Prüfung von Erste-Hilfe-Kästen fest. Bei mehr als 20 Arbeitnehmern ist die Anzahl der Verbandkästen entsprechend den Richtwerten und den sonstigen betrieblichen Gegebenheiten zu ermitteln.
Aufgaben:
gemäß BGBL.: 450/1994
Aufgaben: Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) beraten die ArbeitnehmerInnen in Sicherheits- und Gesundheitsfragen und achten auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sieht die Bestellung von SVP ab 11 ArbeitnehmerInnen vor.
gemäß AStV. – BGBL. II Nr.: 368/1998
Ein „Brandschutzwart“ (BSW) ist ein Brandschutzorgan, welches für einzelne Teile eines Objektes oder einer Anlage zur Unterstützung des Brandschutzbeauftragten bestellt wird und innerhalb bestimmter örtlicher oder sachlicher Bereiche des Betriebes tätig ist. (TRVB 001)
Schulung interner Brandschutzwarte: